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Fragen & Antworten (FAQ)

Im folgenden finden Sie ein Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular am Ende der Website. 

  • Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
    Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die im Unternehmen ein Ehrenamt übernimmt und darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Er oder Sie stammen aus dem Kollegenkreis und unterstützen die Vorgesetzten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz. Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz ist darauf ausgerichtet, Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter zu verhindern oder zu minimieren.
  • Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?
    Die Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe, potenzielle Unfall- und Gesundheitsrisiken in ihrem Arbeitsumfeld zu identifizieren und durch ihre örtliche, fachliche und sachliche Expertise bei der Bewertung dieser Gefährdungen zu helfen. Sie fungieren als Multiplikatoren und sind die erste Anlaufstelle für ihre Kollegen bei Fragen zur Sicherheitstechnik. Zudem sollten sie eine Vorbildfunktion für sicherheitsbewusstes Verhalten übernehmen. Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen im Detail: Die regelmäßige Überprüfung des Zustands der Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Die umgehende Meldung von sicherheitstechnischen Mängeln an den Vorgesetzten. Die Information der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen. Die aktive Teilnahme an regelmäßigen Betriebsbegehungen. Die Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten zur Feststellung der Ursachen und zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle. Die Einweisung neuer Mitarbeiter in die relevanten Sicherheitsrichtlinien und -verfahren.
  • Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
    Die Grundausbildung zum Sicherheitsbeauftragten bei der Arbeitsschutz Academy dauert zwei volle Schulungstage und umfasst folgende Themenschwerpunkt: Organisation des Arbeitsschutzes Die Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten Stellung des Sicherheitsbeauftragten in der betrieblichen Organisation Unfalluntersuchungen Grundlagen der Unterweisung Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) Betriebsanweisungen (BA) Allgemeine Verkehrssicherheit Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Grundlagen des Brandschutzes Innerbetriebliche Verkehrswege Transport und Logistik Arbeitsplatz und Arbeitsmittel Gefahren durch elektrischen Strom Gefährdungen durch Lärm Grundlagen des Umgangs mit Gefahrstoffen Hautschutz Ladungssicherung Leitern, Tritte und Gerüste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Grundlagen der Ergonomie Hygiene am Arbeitsplatz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Soft Skills und Kommunikation Suchterkrankungen Unfälle und Erste Hilfe
  • Wann braucht ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?
    In Deutschland legt die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) und die "DGUV Vorschrift 2" (früher BGV A2) die Anforderungen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten fest. Hier sind einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten: Mitarbeiterzahl: Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 22 ArbSchG) müssen Unternehmen ab einer regelmäßigen Mitarbeiteranzahl von 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Dies betrifft auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. Art der Tätigkeiten: In Branchen oder Unternehmen mit besonderen Gefährdungen, wie z.B. Baustellen, Bergbau oder Chemieindustrie, kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bereits bei weniger als 20 Mitarbeitern erforderlich sein. Die genauen Voraussetzungen können je nach Branche und Gefährdungspotenzial variieren. Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten: Sicherheitsbeauftragte müssen gemäß DGUV Vorschrift 2 eine entsprechende Qualifikation haben. Das bedeutet, sie müssen eine Grundausbildung im Arbeitsschutz absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden. Aufgaben und Pflichten: Die Sicherheitsbeauftragten sind dazu verpflichtet, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen zu unterstützen, auf Gefahren hinzuweisen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und mit den Mitarbeitern zusammenzuarbeiten, um sicherheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Kommunikation mit Betriebsrat (wenn vorhanden): Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sollte in Absprache mit dem Betriebsrat (wenn vorhanden) erfolgen. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes.
  • Kann man die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten auch online absolvieren?
    Ja, die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten kann online, sowie in Präsenz absolviert werden.
  • Wie lange ist die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gültig?
    In Deutschland ist die Gültigkeitsdauer der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz nicht gesetzlich festgelegt. Die DGUV Vorschrift 2 (früher BGV A2) sieht allerdings vor, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Fachkenntnisse durch regelmäßige Weiterbildungen aktualisieren müssen. Die Dauer der Gültigkeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der aktuellen Gesetze, Vorschriften und betrieblichen Richtlinien, sowie der Entwicklung von Best Practices im Bereich Arbeitsschutz. In der Regel wird empfohlen, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßige, z. B. alle drei Jahre, Auffrischungskurse und Weiterbildungen absolvieren, um auf dem neuesten Stand der Arbeitsschutzbestimmungen und -techniken zu bleiben.
  • Welche Qualifikationen haben die Lehrgangsdozenten der Arbeitsschutz Academy?
    Fachdozenten der Arbeitsschutz Academy sind in der Regel akademisch ausgebildete Ingenieure, mit jahrelanger, teilweiser jahrzehntelanger praktischer Arbeitserfahrung.
  • Welche Gruppengröße erwartet mich bei der Teilnahme an einem Lehrgang?
    Lehrgänge finden ab einer Teilnehmeranzahl von vier Personen statt und beschränken sich auf die maximale Teilnahme von 20 Personen. So kann in jedem Lehrgang ein interaktiver Austausch aller Teilnehmenden sichergestellt werden.
  • Muss ich mich auf die Teilnahme an einem Lehrgang vorbereiten?
    Nein, Sie müssen nicht fürs für die Teilnahme es Lehrgangs vorbereiten.
  • Welche Unterschiede gibt es bei einem online Lehrgang, im Vergleich zu einem Lehrgang vor Ort?
    Vor Ort Lehrgänge gehören zu der konventionellen Lehrform der vergangenen Jahrzehnte. Durch zunehmende Digitalisierung und den Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen der letzten Jahre, hat sich die online Schulung immer weiter durchgesetzt. Die Lehrinhalte der Lehrgänge unterscheiden sich nicht. Lediglich die Durchführung ist unterschiedlich. Entscheiden Sie also selbst, welches Format für Sie das richtige ist.
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einem online Lehrgang erfüllt werden?
    Unsere online Lehrgänge laufen über das browserbasierte Tool Zoom. Es ist keine Installation im Vorfeld notwendig. Zur online Teilnahme benötigen Sie folgendes: eine Internetverbindung mit mind. 6 Mbit/s. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Firefox, Edge, Safari; wir raten von der Nutzung des Internet Explorer ab) ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren eigenen betrieblichen IT Support.
  • Muss ich eine Prüfung absolvieren um einen Lehrgang zu bestehen?
    Nein. Der Grundlehrgang (2 Tage) und Auffrischungslehrgang (1 Tag) für Sicherheitsbeauftragte beinhalten keine finale Abschluss Prüfung. Teilnehmende erhalten nach erfolgreich durchgeführtem Lehrgang ein Teilnahmezertifikat (PDF). Um erlerntes Wissen während des Lehrgangs zu vertiefen, führen Dozenten verschiedene interaktive Quiz-Umfragen durch.
  • Erhalte ich nach erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat?
    Ja, Teilnehmende erhalten nach erfolgreich durchgeführtem Lehrgang ein Teilnahmezertifikat (PDF).
  • Kann ich einen gebuchten Lehrgang stornieren oder umbuchen?
    Stornierungen von digitalen Lehrgängen können innerhalb von vier Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@arbeitsschutz-academy.eu erfolgen. Später stornierte digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Teilnahme Verschiebungen eines digitalen Lehrgangs können einmalig innerhalb von zwei Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@arbeitsschutz-academy.eu erfolgen. Später verschobene digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Eine detaillierte Aufführung der gesamten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Kann ich meinen gebuchten Lehrgangsplatz an eine andere Person weitergeben?
    Es besteht kein Recht auf Übertragung eines gebuchten Lehrgangs auf eine dritte Person. Gerne prüfen wir aber für Sie die Möglichkeit einer Übertragung Ihres Lehrgangsplatzes. Teilnahme Verschiebungen eines digitalen Lehrgangs können einmalig innerhalb von zwei Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@arbeitsschutz-academy.eu erfolgen. Später verschobene digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Eine detaillierte Aufführung der gesamten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Was kann ich tun, wenn mein gewünschter Lehrgang ausgebucht ist?
    Die Arbeitsschutz Academy bietet in der Regel 1 bis 2 Termine je Lehrgang im Monat an. Wählen Sie über das Buchungsformular einen passenden Lehrgangstermin für sich aus. Sollte Ihr favorisierter Termin ausgebucht sein, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@arbeitsschutz-academy.eu und wir prüfen Ihr individuelles Anliegen.
  • Sind Übernachtungskosten im Preis von mehrtägigen vor Ort Lehrgängen enthalten?
    Die Teilnahmegebühr eine vor Ort Lehrgangs beinhaltet keine Reise-, Hotel- bzw. Übernachtungskosten sowie keine Essensverpflegung während der Dauer der Veranstaltungen. Eine detaillierte Aufführung Ihres gebuchten Leistungsportfolios entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Ich benötige eine Rechnung. Wie erhalte ich diese?
    In der Regel erhalten Sie automatisch nach erfolgreicher Buchung und Überweisung Ihrer Lehrgangsgebühr eine Rechnung. Sollten Sie keine Rechnung erhalten haben schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vertrag@arbeitsschutz-academy.eu.
  • An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?
    Unsere online Lehrgänge laufen über das browserbasierte Tool Zoom. Es ist keine Installation im Vorfeld notwendig. Zur online Teilnahme benötigen Sie folgendes: eine Internetverbindung mit mind. 6 Mbit/s. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Firefox, Edge, Safari; wir raten von der Nutzung des Internet Explorer ab) ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren eigenen betrieblichen IT Support. Die Arbeitsschutz Academy stellt keinen externen IT Support zur Verfügung. Sollten Sie nicht lösbare Software Probleme haben, können Sie über info@arbeitsschutz-academy.eu mit uns in Verbindung treten. Wir helfen Ihnen gerne wo möglich.

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